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Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich, wie auch bei der Grundsteuer, um eine sogenannte Realsteuer. Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz.

Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Die Besteuerungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt und den Gemeinden in Form von Gewerbesteuermessbescheiden mitgeteilt. Bei den Gewerbesteuermessbescheiden handelt es sich um Grundlagenbescheide, an die die jeweilige Gemeinde bei der Berechnung der Gewerbesteuer gebunden ist.

Die Gewerbesteuer wird in der Weise berechnet, dass auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag ein Hebesatz angewandt wird (Beispiel: Messbetrag 1.000,-- Euro x Hebesatz 580 v. H. = 5.800,-- Euro Gewerbesteuer).

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem 01.01.2018 580 v. H. und ist vom Rat der Stadt am 27.11.2017 im Rahmen der Hebesatz-Satzung beschlossen worden.

Einwendungen, die sich gegen die in dem Gewerbesteuermessbescheid getroffenen Feststellungen richten, sind bei dem Finanzamt, das den Gewerbesteuermessbescheid erlassen hat, anzubringen und nicht bei der Stadt Oberhausen - Fachbereich Steuern -.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Gewerbesteuer haben, so stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an die Sachbearbeiterin, die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist.