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Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich, wie auch bei der Grundsteuer, um eine sogenannte Realsteuer. Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz.

Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Die Besteuerungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt und den Gemeinden in Form von Gewerbesteuermessbescheiden mitgeteilt. Bei den Gewerbesteuermessbescheiden handelt es sich um Grundlagenbescheide, an die die jeweilige Gemeinde bei der Berechnung der Gewerbesteuer gebunden ist.

Die Gewerbesteuer wird in der Weise berechnet, dass auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag ein Hebesatz angewandt wird (Beispiel: Messbetrag 1.000,-- Euro x Hebesatz 580 v. H. = 5.800,-- Euro Gewerbesteuer).

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem 01.01.2018 580 v. H. und ist vom Rat der Stadt am 27.11.2017 im Rahmen der Hebesatz-Satzung beschlossen worden.

Einwendungen, die sich gegen die in dem Gewerbesteuermessbescheid getroffenen Feststellungen richten, sind bei dem Finanzamt, das den Gewerbesteuermessbescheid erlassen hat, anzubringen und nicht bei der Stadt Oberhausen - Fachbereich Steuern -.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Gewerbesteuer haben, so stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an die Sachbearbeiterin, die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist.

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich, wie auch bei der Grundsteuer, um eine sogenannte Realsteuer. Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz.

Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Die Besteuerungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt und den Gemeinden in Form von Gewerbesteuermessbescheiden mitgeteilt. Bei den Gewerbesteuermessbescheiden handelt es sich um Grundlagenbescheide, an die die jeweilige Gemeinde bei der Berechnung der Gewerbesteuer gebunden ist.

Die Gewerbesteuer wird in der Weise berechnet, dass auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag ein Hebesatz angewandt wird (Beispiel: Messbetrag 1.000,-- Euro x Hebesatz 580 v. H. = 5.800,-- Euro Gewerbesteuer).

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem 01.01.2018 580 v. H. und ist vom Rat der Stadt am 27.11.2017 im Rahmen der Hebesatz-Satzung beschlossen worden.

Einwendungen, die sich gegen die in dem Gewerbesteuermessbescheid getroffenen Feststellungen richten, sind bei dem Finanzamt, das den Gewerbesteuermessbescheid erlassen hat, anzubringen und nicht bei der Stadt Oberhausen - Fachbereich Steuern -.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Gewerbesteuer haben, so stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an die Sachbearbeiterin, die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist.

Gewerbe, Steuern, Firma, Messbetrag, Hebesatz https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21041/show
Fachbereich Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Fax 0208 825-5112

Herr

Levent

Bozcelik

Sachbearbeitung

63

0208 825-2535
gewerbesteuer@oberhausen.de

Frau

Veronika

Huppertz

Sachbearbeitung

51

0208 825-3042
gewerbesteuer@oberhausen.de

Herr

Maximilian

Balthaus

Arbeitsgruppenleitung

53

0208 825-2422
gewerbesteuer@oberhausen.de

Frau

Iris

Piria

Sachbearbeitung

6

0208 825-2465
gewerbesteuer@oberhausen.de

Frau

Anja

Frowerk

Sachbearbeitung

57

0208 825-2562
gewerbesteuer@oberhausen.de

Frau

Andrea

Dittberner

Sachbearbeitung

59

0208 825-2672
gewerbesteuer@oberhausen.de

Herr

Thomas

Seier

Sachbearbeitung

55

0208 825-2234
gewerbesteuer@oberhausen.de

Herr

Pascal

Gutzeit

Sachbearbeitung

61

0208 825-2340
gewerbesteuer@oberhausen.de

Herr

Martin

Trittmacher

Sachbearbeitung

57

0208 825-2562
gewerbesteuer@oberhausen.de