BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Fachbereich Steuern anzumelden. Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, der Hund abhanden gekommen oder eingegangen oder der Hundehalter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist, vorzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Es gelten folgende Steuersätze:
Steuerschlüssel für | Steuersatz |
einen gehaltenen Hund | 168,00 Euro |
zwei gehaltene Hunde | 252,00 Euro je Hund |
drei und mehr gehaltene Hunde | 288,00 Euro je Hund |
Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Oberhausen (ALLRIS)
Formulare
Das An- und Abmeldeformular finden Sie im Downloadbereich.
Ein Online-Formular zum Anmelden eines Hundes finden Sie auf dieser Seite unten.
Sollten Sie Fragen zur Hundesteuer haben, so stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung.
Information nach Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person.
Online-Formular zum Anmelden eines Hundes:
siehe rechte Leiste unter Online Dienste.
Kontakt
Fachbereich Gewerbe-, Hunde- und VergnügungssteuerSchwartzstraße 72,
46045 Oberhausen
E-Mail: gewerbesteuer@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Online Dienste
Ihre Nachricht
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
Für die An-, Ab- und Ummeldung eines Hundes fallen keine Gebühren an.