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Hundesteuer

Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Fachbereich Steuern anzumelden. Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, der Hund abhanden gekommen oder eingegangen oder der Hundehalter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist, vorzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.


Es gelten folgende Steuersätze:

 Steuerschlüssel für  Steuersatz
 einen gehaltenen Hund  168,00 Euro
 zwei gehaltene Hunde  252,00 Euro  je Hund
 drei und mehr gehaltene Hunde  288,00 Euro  je Hund

 

Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Oberhausen (ALLRIS)


Formulare

Das An- und Abmeldeformular finden Sie im Downloadbereich.

Ein Online-Formular zum Anmelden eines Hundes finden Sie auf dieser Seite unten.

Sollten Sie Fragen zur Hundesteuer haben, so stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung.

Information nach Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person.

 

Online-Formular zum Anmelden eines Hundes:

siehe rechte Leiste unter Online Dienste.

 

Kontakt

Fachbereich Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer
Schwartzstraße 72,
46045 Oberhausen
E-Mail: gewerbesteuer@oberhausen.de
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Gebühren

Für die An-, Ab- und Ummeldung eines Hundes fallen keine Gebühren an.