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Grundbesitzabgaben
Zu den Grundbesitzabgaben gehöhren die Grundsteuern, die Abfallbeseitigungsgebühren, die Straßenreinigungsgebühren, die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.
Schuldner der Grundbesitzabgaben ist im Regelfall der im Grundbuch eingetragene Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes.
Kontakt
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, UmsatzsteuerSchwartzstraße 72,
46045 Oberhausen
E-Mail: grundbesitzabgaben@oberhausen.de
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