BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben gehöhren die Grundsteuern, die Abfallbeseitigungsgebühren, die Straßenreinigungsgebühren, die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren.

Schuldner der Grundbesitzabgaben ist im Regelfall der im Grundbuch eingetragene Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes.