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Abfallbeseitigungsgebühren

Grundlage für die Erhebung der Abfallbeseitigungsgebühren ist die Abfallsatzung in der jeweils geltenden Fassung.
 
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des auf den Anschluss an die Abfallentsorgung folgenden Monats und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Abfallbehälter nach schriftlicher Abbestellung eingezogen wird. Für Änderungen von Anzahl, Größe und Häufigkeit der Leerung gilt dies entsprechend.

Anträge auf Anmeldung, Abmeldung oder Änderung von Abfallgefäßen sind beim Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz zu stellen.
Abfallgefäße können nur von Gründstückseigentümern oder Hausverwaltungen beantragt werden.
Das Antragsformular ist im rechten Menürahmen verlinkt.

Eine Auflistung der Gebühren für Abfallgefäße erhalten Sie ebenfalls nach anklicken des Links im rechten Menürahmen.