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Straßenreinigungsgebühren
Grundlage ist die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Oberhausen - Straßenreinigungssatzung - in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze werden Straßenreinigungsgebühren erhoben.
Maßstab für die Berechnung dieser Gebühren sind
- die Grundstücksseite(n) entlang der Straße(n), durch die das Grundstück erschlossen wird - Straßenfrontlänge(n) -,
- die Reinigungshäufigkeit,
- die Verkehrsbedeutung.
Maßgebend sind alle an erschließende Straßen angrenzende Seiten sowie alle der erschließenden Straße zugewandten Seiten. Auch nicht unmittelbar an die Straße angrenzende Grundstücke werden zu Gebühren veranlagt, wenn sie, z.B. über eine private Zuwegung, von der gereinigten Straße erschlossen werden.
Details bezüglich der Reinigungshäufigkeit und der Verkehrsbedeutung entnehmen Sie bitte dem Straßenreinigungsverzeichnis, welches Anlage der Straßenreinigungssatzung ist.
Die Höhe der Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Abgabesatz-Satzung.
Kontakt
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, UmsatzsteuerSchwartzstraße 72,
46045 Oberhausen
E-Mail: grundbesitzabgaben@oberhausen.de
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