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Straßenreinigungsgebühren

Grundlage ist die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Oberhausen - Straßenreinigungssatzung - in der jeweils geltenden Fassung.

Für die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze werden Straßenreinigungsgebühren erhoben.

Maßstab für die Berechnung dieser Gebühren sind

  1. die Grundstücksseite(n) entlang der Straße(n), durch die das Grundstück erschlossen wird - Straßenfrontlänge(n) -,
  2. die Reinigungshäufigkeit,
  3. die Verkehrsbedeutung.

Maßgebend sind alle an erschließende Straßen angrenzende Seiten sowie alle der erschließenden Straße zugewandten Seiten. Auch nicht unmittelbar an die Straße angrenzende Grundstücke werden zu Gebühren veranlagt, wenn sie, z.B. über eine private Zuwegung, von der gereinigten Straße erschlossen werden.

Details bezüglich der Reinigungshäufigkeit und der Verkehrsbedeutung entnehmen Sie bitte dem Straßenreinigungsverzeichnis, welches Anlage der Straßenreinigungssatzung ist.

Die Höhe der Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Abgabesatz-Satzung.

Straßenreinigungsgebühren

Grundlage ist die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Oberhausen - Straßenreinigungssatzung - in der jeweils geltenden Fassung.

Für die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze werden Straßenreinigungsgebühren erhoben.

Maßstab für die Berechnung dieser Gebühren sind

  1. die Grundstücksseite(n) entlang der Straße(n), durch die das Grundstück erschlossen wird - Straßenfrontlänge(n) -,
  2. die Reinigungshäufigkeit,
  3. die Verkehrsbedeutung.

Maßgebend sind alle an erschließende Straßen angrenzende Seiten sowie alle der erschließenden Straße zugewandten Seiten. Auch nicht unmittelbar an die Straße angrenzende Grundstücke werden zu Gebühren veranlagt, wenn sie, z.B. über eine private Zuwegung, von der gereinigten Straße erschlossen werden.

Details bezüglich der Reinigungshäufigkeit und der Verkehrsbedeutung entnehmen Sie bitte dem Straßenreinigungsverzeichnis, welches Anlage der Straßenreinigungssatzung ist.

Die Höhe der Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Abgabesatz-Satzung.

Straßenreinigung, Frontmeter, Straßenreinigungssatzung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/21060/show
Grundbesitzabgaben, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Fax 0208 825-5112

Herr

Sven Sebastian

Holve

Sachbearbeitung

155

0208 825-2136
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Nicole

Hegemann

Sachbearbeitung

161

0208 825-2321
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Sabine

Ringert

Sachbearbeitung

163

0208 825-2653
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Kirsten

Lingenauber-Hempel

Sachbearbeitung

165

0208 825-2274
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Herr

Michael

Jankowski

Arbeitsgruppenleitung

157

0208 825-2008
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Sarah

Kampmeier

Arbeitsgruppenleitung

169

0208 825-2676
grundbesitzabgaben@oberhausen.de

Frau

Silke

Rühseler

Sachbearbeitung

167

0208 825-2586
grundbesitzabgaben@oberhausen.de