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Schwerbehindertenausweis

 

Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen ist für die Feststellung einer Behinderung der Bürger der Städte Essen, Mülheim und Oberhausen zuständig.

Sofern der Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt, stellt das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen zum Nachweis einer Schwerbehinderung einen Schwerbehindertenausweis aus. Neben dem Grad der Behinderung sind auf diesem gegebenenfalls besondere Merkzeichen eingetragen, die den entsprechenden Anspruch auf Nachteilsausgleich kennzeichnen (z.B. berechtigt „B“ zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson in Bus und Bahn).

 

Für die Beantragung stehen Ihnen drei Wege zur Auswahl:

  1. Sie können Ihren Antrag im Internet über die Internetseite der Bezirksregierung Münster stellen.

  2. Sie können einen Antrag elektronisch oder handschriftlich ausfüllen und postalisch an nachstehende Anschrift senden:

    Stadt Essen
    Amt für Soziales und Wohnen
    Klinkestraße 29 – 31
    45136 Essen

  3. Sie können Ihren bereits ausgefüllten Antrag beim Bürgerservice abgeben, sodass dieser gebührenfrei für Sie nach Essen weitergeleitet werden kann. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Bürgerservice hinsichtlich des Schwerbehindertenrechts nicht geschult wurde und Ihnen grundsätzlich keine fachlichen Fragen beantworten kann. Wenden Sie sich daher mit inhaltlichen Fragen bitte direkt an das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen.

 

Wenn Sie beim Ausfüllen des Antrages Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die städtische Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen:

Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen
Tannenbergstraße 11 – 13
46045 Oberhausen

Telefon: +49 (0) 208 825 6116
Telefon: +49 (0) 208 825 6181

Die Terminvereinbarung ist ebenso im Internet möglich.

Voraussetzungen

  • Termin

    Internet: termine.oberhausen.de
    Telefon: +49 (0) 208 825 1

    Erinnerung:
    Die Antragstellung ist im Internet und postalisch möglich. (siehe Informationstext)

Gebühren

  • gebührenfrei

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllter Antrag

  • mit Vollmacht möglich