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Betriebskosten und Sonderförderungen Kindertagesbetreuung

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt neben der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern auch die finanziellen Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Bei Trägern von Kindertageseinrichtungen wird zwischen konfessionellen, anderen freien Trägern, Elterninitiativen und kommunalen Trägern unterschieden. Die Förderung der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen setzt sich zu unterschiedlich hohen Anteilen aus Zuschüssen von Land, Jugendamt, Trägern und Elternbeiträgen zusammen, die den Trägern monatlich ausgezahlt werden. Neben dem Betriebskostenzuschuss erhalten die Träger noch zusätzliche, rein vom Land finanzierte Zuschüsse wie z.B. die zusätzliche U3-Pauschale, plusKITA und Verfügungspauschale.

Eine Sonderförderung, die ausschließlich durch das Land finanziert wird, ist die Förderung und Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren. Anhand des Sozialindex auf Jugendamtsebene wird festgelegt, wie viele Familienzentren in einem Jugendamtsbezirk gefördert werden. Die Entscheidung, welche konkrete Kindertageseinrichtung zu einem Familienzentrum erweitert wird, obliegt dann der örtlichen Jugendhilfeplanung.

Seit 2015 gibt es eine weitere Sonderförderung, die durch das Land finanziert wird. Träger können für ihre pädagogischen Kräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und für Fachberaterinnen und Fachberater Zuwendungen für Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Die Fortbildungsmaßnahme dient der Qualitätssicherung und Verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung.

Darüber hinaus fördert der Landschaftsverband Rheinland die inklusive Betreuung von Kindern mit einer wesentlichen Behinderung und Kindern, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, sowohl in Kindertageseinrichtungen (FINK) als auch in der Kindertagespflege (IBIK).

Träger von Kindertageseinrichtungen können sich bei Rückfragen bezüglich der Förderung der Betriebskosten und der Sonderförderprogramme an die zuständige Sachbearbeiterin wenden.

Kontakt

Planung, Steuerung, Investitionen
Mülheimer Straße 6,
46049 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Betriebskosten und Sonderförderungen Kindertagesbetreuung

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt neben der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern auch die finanziellen Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Bei Trägern von Kindertageseinrichtungen wird zwischen konfessionellen, anderen freien Trägern, Elterninitiativen und kommunalen Trägern unterschieden. Die Förderung der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen setzt sich zu unterschiedlich hohen Anteilen aus Zuschüssen von Land, Jugendamt, Trägern und Elternbeiträgen zusammen, die den Trägern monatlich ausgezahlt werden. Neben dem Betriebskostenzuschuss erhalten die Träger noch zusätzliche, rein vom Land finanzierte Zuschüsse wie z.B. die zusätzliche U3-Pauschale, plusKITA und Verfügungspauschale.

Eine Sonderförderung, die ausschließlich durch das Land finanziert wird, ist die Förderung und Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren. Anhand des Sozialindex auf Jugendamtsebene wird festgelegt, wie viele Familienzentren in einem Jugendamtsbezirk gefördert werden. Die Entscheidung, welche konkrete Kindertageseinrichtung zu einem Familienzentrum erweitert wird, obliegt dann der örtlichen Jugendhilfeplanung.

Seit 2015 gibt es eine weitere Sonderförderung, die durch das Land finanziert wird. Träger können für ihre pädagogischen Kräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und für Fachberaterinnen und Fachberater Zuwendungen für Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Die Fortbildungsmaßnahme dient der Qualitätssicherung und Verbesserung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung.

Darüber hinaus fördert der Landschaftsverband Rheinland die inklusive Betreuung von Kindern mit einer wesentlichen Behinderung und Kindern, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, sowohl in Kindertageseinrichtungen (FINK) als auch in der Kindertagespflege (IBIK).

Träger von Kindertageseinrichtungen können sich bei Rückfragen bezüglich der Förderung der Betriebskosten und der Sonderförderprogramme an die zuständige Sachbearbeiterin wenden.
Betriebskosten, KiBiz, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Fortbildungsmaßnahme, FINK https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22068/show
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