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Familienforschung
Im 20. Jahrhundert wurden die vier Registerserien - Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle - unabhängig von ihrer Entstehungszeit, also unabhängig von ihrem Alter als Schriftgut der Standesämter angesehen. Nach der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Neuregelung des Personenstandsrechts gibt es nunmehr rückwirkende Fortführungsfristen, nach deren Ablauf die Register durch die Standesämter dem zuständigen kommunalen Archiv übergeben werden.
In jedem Standesamtsbezirk werden folgende Unterlagen zu Archivgut:
- Geburtenbücher: Nach 110 Jahren, vorhanden sind die Jahrgänge 1876 - 1907
- Heiratsbücher: Nach 80 Jahren, vorhanden sind die Jahrgänge 1876 - 1937
- Sterbebücher: Nach 30 Jahren, vorhanden sind die Jahrgänge 1876 - 1987
Mit dem Ablauf der Fortführungsfristen sind die archivrechtlichen Vorschriften für die Benutzung maßgeblich.
Das Stadtarchiv hat alle Oberhausener Registerserien übernommen, deren Fortführungsfrist abgelaufen ist. Eine Auskunft aus den Registern oder Urkunden können gebührenpflichtig beantragt werden.Ihre Nachricht
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
Anfallende Gebühren sind der aktuellen Benutzungs- und Entgeltordnung zu entnehmen.
Weiterführende Informationen
Öffnungszeiten:
Dienstag 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 18.00 Uhr
Tel.: 0208 3095209-0
Fax: 0208 3095209-39
E-Mail: stadtarchiv@oberhausen.de