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Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

Beratung, Berechnung, und Auszahlung von Leistungen der Grundsicherung bei Erreichen der Altersgrenze und bei Erwerbsunfähigkeit.

Unterlagen

  • Einkommensunterlagen (Rentenbescheide, Kindergeldnachweise, Lohnabrechnungen, Lohnabrechnungen der Werkstatt für behinderte Menschen etc.),
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate,
  • Ausweise,
  • Krankenversichertenkarte,
  • Mietvertrag,
  • letzte Heiz- und Betriebskostenabrechnung,
  • Versicherungen,
  • Unterlagen über Bankguthaben oder sonstiges Vermögen

Da jeder Leistungsanspruch individuell errechnet wird, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständige/n Sachbearbeiter/in.