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Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
Beratung, Berechnung, und Auszahlung von Leistungen der Grundsicherung bei Erreichen der Altersgrenze und bei Erwerbsunfähigkeit.
Kontakt
Team Grundsicherung / Hilfe zum LebensunterhaltEssener Str. 53,
46047 Oberhausen
E-Mail: team-grundsicherung@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
- Frau Stephanie Peters
- Frau Terres
- Frau Bachmann
- Frau Bayrakli
- Frau Brockmann
- Herr Broß
- Frau Chluba-Lüdicke
- Frau Deis
- Frau Kugler
- Frau Fischer
- Herr Gerst
- Herr Icking
- Herr Kauls
- Frau Kröning
- Frau Kropp
- Herr Lang
- Herr Larisch
- Frau Maue
- Herr Müller
- Herr Müller
- Herr Pasdag
- Frau Pantke
- Frau Pennekamp-Warmbier
- Herr Porwol
- Herr Schröder
- Frau Kaniewski
- Herr Sowik
- Frau Stracke
- Herr Waller
- Frau Weidemann
- Frau Zuber
- Frau Alp
Unterlagen
- Einkommensunterlagen (Rentenbescheide, Kindergeldnachweise, Lohnabrechnungen, Lohnabrechnungen der Werkstatt für behinderte Menschen etc.),
- Kontoauszüge der letzten drei Monate,
- Ausweise,
- Krankenversichertenkarte,
- Mietvertrag,
- letzte Heiz- und Betriebskostenabrechnung,
- Versicherungen,
- Unterlagen über Bankguthaben oder sonstiges Vermögen
Da jeder Leistungsanspruch individuell errechnet wird, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständige/n Sachbearbeiter/in.