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Asylangelegenheiten

Für die Antragsentgegennahme von Anträgen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.

Hier erfolgt nur eine weiterführende Betreuung im Asylverfahren nach erfolgter Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg und nach Anerkennung.

Mit humanitären Aufenthaltstiteln ist in den meisten Fällen die Erteilung eines Aufenthalts gemeint, der aufgrund einer Entscheidung  des  Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gewährt wird. In Fällen, in denen das Vorliegen eines humanitären Grundes vom BAMF festgestellt wird ist die Ausländerbehörde an diese Entscheidung gebunden und führt die Entscheidung des BAMF nur aus. Dabei handelt es sich um einen abgestuften Schutz, der mit gewissen Einschränkungen verbunden sein kann ( z.b. Wohnsitzauflage, Familiennachzug ). Diese Aufenthaltstitel werden von den Mitarbeitern des Sachgebietes Asyl erteilt und verlängert.

 

Aufgabengebiet:

  • Verlängerung Aufenthaltsgestattung/Duldung
  • Erteilung-/Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
  • Beantragung Niederlassungserlaubnis
  • Familienzusammenführung

 

Sonstige Angelegenheiten:

  • Feststellung der Staatenlosigkeit
  • Verlustanzeigen
  • Namensänderungen
  • Dokumente / Unterlagen
  • Bescheinigung etc. können einfach während den Öffnungszeiten beantragt / eingereicht werden.

 

Antrags- und Informationsunterlagen finden Sie in der rechten Spalte.

Öffnungszeiten und Kontaktinformationen

Gebühren

Im Rahmen der Beratung bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in erfahren Sie, welche Gebühren bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhoben werden.

Unter Umständen sind die Gebühren ermäßigt oder können, beispielsweise bei Bezug öffentlicher Mittel ("Hartz IV") ganz erlassen werden.

Unterlagen

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich, je nachdem aus welchem Grund Sie eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Welche Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendig sind, erfahren Sie von Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in.