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Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Sie haben im Ausland geheiratet und möchten einen gemeinsamen Namen bestimmen:
Zuständig:
Das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Namenserklärung 21,00 EUR
Bescheinigung über die Namensänderung 9,00 EUR
Unterlagen
- Ausweise der Ehegatten
- Eheurkunde der aktuellen Ehe
- Geburtsurkunden der Ehegatten
- ggf. Eheurkunden mit Auflösungsnachweisen von Vorehen