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Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Sie haben im Ausland geheiratet und möchten einen gemeinsamen Namen bestimmen:
Zuständig:
Das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Erklärung kann jedoch bei jedem beliebigen Standesamt abgeben und an das zuständige Standesamt weitergeleitet werden.
Gebühren
Namenserklärung 21,00 EUR
Bescheinigung über die Namensänderung 9,00 EUR
Unterlagen
- Ausweise der Ehegatten
- Eheurkunde der aktuellen Ehe
- Geburtsurkunden der Ehegatten
- ggf. Eheurkunden mit Auflösungsnachweisen von Vorehen