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Kindertagesbetreuung in der Kindertagespflege- Kosten für die Eltern

Was kostet die Kindertagespflege - Elternbeiträge

Grundlagen zur Aufnahme

Die Kindertagespflege ist vorrangig ein Angebot für Kinder unter drei Jahren. Kindertagespflege kann öffentlich gefördert werden, wenn ....

- das zu betreuende Kind das 1. Lebensjahr vollendet hat (max. 15 oder 25 Std./Woche)

- die Eltern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden, sich in Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder sich in einer Wiedereingliederungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/des Jobcenters befinden und dies entsprechendbescheinigen können (35 oder 45 Std. pro Woche)

- Ein Nachweis der Arbeitslosigkeit oder Arbeitssuche vorliegt (max. 15 Std. pro Woche)

Anhand Ihrer eingereichten Bescheinigung errechnet sich die jeweilige Betreuungsstundenpauschale (z.B. 28 Std. Arbeitszeit plus 5 Std. Fahrtzeit > 35 Std./Woche Betreuungspauschale).

Die Beratung und Vermittlung der Kindertagespflegebörse können Sie selbstverständlich auch ohne öffentliche Förderung in Anspruch nehmen.

Das kostet die Kindertagespflege


Wenn Sie eine öffentliche Förderung für die Betreuung in der Kindertagespflege erhalten, fallen Elternbeiträge an. Die Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen und entsprechen den bekannnten Sätzen der Oberhausener Kindertageseinrichtungen.