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Kindertagesbetreuung in der Kindertagespflege - Informationen zum Verdienst - Was verdient eine Kindertagespflegeperson
Informationen zum Verdienst
Was verdient eine Kindertagespflegeperson?
Betreuungspersonen in der Kindertagespflege sind grundsätzlich selbstständig. Sie müssen sich beim Finanzamt, bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung als selbstständig tätige Kindertagespflegeperson anmelden.
Außerdem ist eine Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft (BGW) verpflichtend.
Tagesmütter/-väter, die von der Kindertagspflegebörse der Stadt Oberhausen vermittelt wurden, erhalten für die Betreuung Oberhausener Kinder eine laufende Geldleistung entsprechend den Kriterien des § 23 Abs. 2 SGB VIII.
Die Vergütung bemisst sich am nachgewiesenen Betreuungsbedarf des Kindes und an der Qualifizierung der Betreuungsperson. Die Auszahlung erfolgt als Pauschale monatlich pro Kind nach nachfolgender Übersicht. Bei Betreuungszeiten über 45 Stunden pro Woche kann im Einzelfall die Vergütung anteilig erfolgen.
Für eine Betreuungsperson mit pädagogischer Ausbildung oder mit Aufbauqualifizierung, die über die Börse vermittelt wurde (Betreuungszeit - Vergütung für Förderleistung und Sachaufwand):
- bis zu 15 Std. pro Woche / Kind - 325,00 EUR pro Monat / Kind
- bis zu 25 Std. pro Woche / Kind - 540,00 EUR pro Monat / Kind
- bis zu 35 Std. pro Woche / Kind - 755,00 EUR pro Monat / Kind
- bis zu 45 Std. pro Woche / Kind - 970,00 EUR pro Monat / Kind
Unfallversicherung
Die Tagesmütter/-vater sind verpflichtet, sich mit Beginn ihrer Tätigkeit selbstständig bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege anzumelden und nach Beendigung der Tätigkeit wieder abzumelden. Die Beiträge werden in voller Höhe erstattet. Besteht innerhalb eines Kalenderjahres kein Betreuungsverhältnis, so besteht kein Anspruch auf Zahlung der Beträge.
Gesetzliche Rentenversicherung
Alle Betreuungspersonen sind außerdem verpflichtet, sich bei der Deutschen Rentenversicherung anzumelden, sobald sie einen Gewinn im steuerrechtlichen Sinne von mehr als 400 Euro pro Monat verzeichnen.Die anfallenden Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von der Stadt Oberhausen hälftig erstattet. Eine Erstattung erfolgt maximal bis zur Höhe des Mindestsatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einer steuerlichen Gewinnerwartung von unter 400 Euro pro Monat können Sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Krankenversicherung/Pflegeversicherung
Sind Betreuungspersonenen nicht beitragsfrei in der Familienkrankenkasse versichert, müssen sie sich selbst krankenversichern. Die Erstattung erfolgt in Höhe von 50 Prozent eines angemessenen Beitrages. Als angemessen gilt der Regelbeitrag für nebenberuflich Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung, sowie eine Absicherung gegen Einnahmeausfälle im Krankheitsfall, die sich an den regelmäßigen Einnahmen der Kindertagespflegeperson orientiert.
Vertragszeiten
Für Zeiten, in denen Kindertagespflegepersonen die vertraglich vereinbarte Betreuung nicht gewährleisten können, müssen sie eine Vertretung organisieren und finanzieren. Die Kindertagespflegebörse überprüft die Eignung der Vertretungsperson als Tagesmutter/-vater.
Stellt die Kindertagespflegebörse eine Vertretung, wird diese auch von der Kindertagespflegebörse vergütet. In diesen Fällen erfolgt ein entsprechender Entgeltabzug bei der Kindertagespflegeperson.
Kündigungsfristen
Eine Kündigung muss bis zum 15. des laufenden Monats zum Ende des Folgemonats von den Eltern oder der Kindertagespflegeperson erfolgen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kindertagespflegebörse ist von der Kündigung unverzüglich zu unterrichten.
(Auszüge aus den Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Oberhausen, gültig seit dem 01.01.2011)
Kontakt
Zuständige Einrichtung: