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Landeshundegesetz NRW
Nach dem Landeshundegesetz besteht eine Erlaubnispflicht für das Halten bestimmter Hunde. Informationen zum Landeshundegesetz sowie zur Leinenpflicht entnehmen Sie den beigefügten Formularen.
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, VerkehrsüberwachungBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
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