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Angebote zur Unterstützung im Alltag

Bessere Betreuung für Pflegebedürftige, mehr Entlastung für Angehörige – dieses Ziel verfolgt die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO). Für die Umsetzung für Leistungsanbieter in Oberhausen ist seit dem 01.01.2017 die Stadt Oberhausen zuständig.

Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen, sich also Kosten erstatten lassen. Ihnen stehen hierfür ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro, sowie eine bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs zur Verfügung.

Unterstützungsangebote im Alltag sind

  • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige entsprechend ihres individuellen Betreuungsbedarfs
  • Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende
  • Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der Unterstützung dienen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen
  • Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hilfen bei der Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Unterstützung)
  • Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Informationen zum Datenschutz und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie hier einsehen. Auf Nachfrage können Sie das Informationsblatt zum Datenschutz auch in Papierform erhalten.

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt im elektronischen Datenverarbeitungssystem https://pfaduia.nrw.de/

Das System leitet Sie durch das Antragsformular und informiert Sie über die nötigen Schritte.
Im Rahmen der Antragstellung werden Daten, die zum Teil durch Vorlage entsprechender Dokumente nachgewiesen werden müssen, erhoben.
Die Dokumente können im Datensystem hochgeladen werden.
Nach erfolgreicher Eingabe aller erforderlichen Daten und Nachweise ist der Antrag auszudrucken und unterschrieben an neben stehende Adresse zu senden.

Für technische Fragen rund um das elektronische Antragsverfahren PfAD.uia steht Ihnen eine Hotline zur Verfügung, die Sie werktags von 9.00-17.00 Uhr unter der Rufnummer 0231/222438900 erreichen können. Sie können Ihre Anfrage auch per E-Mail an pfaduia@digitales.nrw.de richten

Kontakt

Hilfen für pflegebedürftige Menschen
Essener Str. 53,
46047 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung gebührenpflichtig ist.
Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer des Vorgangs.
Die Gebührensätze finden Sie in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der Anlage unter Tarifstelle 12.2.1.

Unterlagen

  • Leistungskonzept,
  • Angaben zu Mitarbeiter*innen
  • Nachweis über die erforderlichen Qualifikationen,
  • Führungszeugnis Beleg-Art O, OE,
  • Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft,

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Bessere Betreuung für Pflegebedürftige, mehr Entlastung für Angehörige – dieses Ziel verfolgt die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO). Für die Umsetzung für Leistungsanbieter in Oberhausen ist seit dem 01.01.2017 die Stadt Oberhausen zuständig.

Pflegebedürftige können nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und die hierfür entstehenden Aufwendungen gegenüber der Pflegekasse geltend machen, sich also Kosten erstatten lassen. Ihnen stehen hierfür ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro, sowie eine bis zu 40-prozentige Umwidmungsmöglichkeit ihres ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs zur Verfügung.

Unterstützungsangebote im Alltag sind

  • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige entsprechend ihres individuellen Betreuungsbedarfs
  • Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende
  • Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der Unterstützung dienen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt (insbesondere bei der Haushaltsführung) oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen
  • Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch Hilfen bei der Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Unterstützung)
  • Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen durch individuelle Hilfen im Alltag

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Informationen zum Datenschutz und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie hier einsehen. Auf Nachfrage können Sie das Informationsblatt zum Datenschutz auch in Papierform erhalten.

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt im elektronischen Datenverarbeitungssystem https://pfaduia.nrw.de/

Das System leitet Sie durch das Antragsformular und informiert Sie über die nötigen Schritte.
Im Rahmen der Antragstellung werden Daten, die zum Teil durch Vorlage entsprechender Dokumente nachgewiesen werden müssen, erhoben.
Die Dokumente können im Datensystem hochgeladen werden.
Nach erfolgreicher Eingabe aller erforderlichen Daten und Nachweise ist der Antrag auszudrucken und unterschrieben an neben stehende Adresse zu senden.

Für technische Fragen rund um das elektronische Antragsverfahren PfAD.uia steht Ihnen eine Hotline zur Verfügung, die Sie werktags von 9.00-17.00 Uhr unter der Rufnummer 0231/222438900 erreichen können. Sie können Ihre Anfrage auch per E-Mail an pfaduia@digitales.nrw.de richten

  • Leistungskonzept,
  • Angaben zu Mitarbeiter*innen
  • Nachweis über die erforderlichen Qualifikationen,
  • Führungszeugnis Beleg-Art O, OE,
  • Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft,

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung gebührenpflichtig ist.
Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer des Vorgangs.
Die Gebührensätze finden Sie in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der Anlage unter Tarifstelle 12.2.1.

Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Versorgungstruktur in Nordrhein-Westfalen, Anerkennungs- und Förderungsverordnung AnFöVO, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/22845/show
Hilfen für pflegebedürftige Menschen
Essener Str. 53 46047 Oberhausen

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unterstuetzung-im-alltag@oberhausen.de