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Wohngeldantrag Lastenzuschuss
Beantragung von Wohngeld für Eigenheime/ Eigentumswohnungen
Ob Sie einen Lastenzuschuss (Wohngeld) in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder/ Personen
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Belastung
Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind unter anderem:
- Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
- Eigentümer einer Kleinsiedlung,
- Inhaber eines Eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
- Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts haben.
- Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.
Zur Beratung in Sachen Lastenzuschuss (Wohngeld) wenden Sie sich an Mitarbeiter vom Lastenzuschuss
Bei den Bürgerservicestellen ist lediglich die Abgabe der Anträge und Unterlagen möglich.
Ansprechpartner/innen
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Unterlagen
- Wohngeldantrag
- Nachweis über Zinsen und Tilgung (Belastung aus Kreditverträgen) Fremdmittelbescheinigung der Banken
- Notarvertrag
- Grundbuchauszug,
- Bescheid über Grundbesitzabgaben,
- Einkommensunterlagen aller Haushaltsmitglieder (zu Einkünften zählen:z.B.: Gehalt / Lohn -auch Abfindungen/Einmalzahlungen, Renten aller Art, Einkünfte aus selbständiger Arbeit/Gewerbe, Krankengeld, Mutterschaftgeld, Kindergeld, Unterhalt, Zinsen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermieteung und Verpachtung, Ausbildungsvergüung, BAB, BAFÖG)
Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen benötigt werdeng wie z.B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über einen Pflegegrad, Steuerbescheide, Bescheid und Zahlungsnachweis Kinderbetreuungskosten Aufenthaltserlaubnis, Schul-/ Studienbescheinigung etc.
Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse sämtliche Einkünfte an, es ist für Sie und uns unangenehm, wenn später Wohngeldzahlungen zurückverlangt werden.
siehe auch Merkblatt Wohngeld Lastenzuschuss