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Amtstierärzliches Gesundheitszeugnis für Pferde

Ausstellen einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung gem. Anhang II der RL 2009/156/EG

Für die Bescheinigung muss das Pferd untersucht werden, daher ist zwingend ein Termin am Ort der Pferdehaltung (Stall) erforderlich.

Kontakt

Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

30 Euro

Unterlagen

  • Pferd
  • Equidenpass