BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Amtstierärzliches Gesundheitszeugnis für Pferde
Ausstellen einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung gem. Anhang II der RL 2009/156/EG
Für die Bescheinigung muss das Pferd untersucht werden, daher ist zwingend ein Termin am Ort der Pferdehaltung (Stall) erforderlich.
Für die Bescheinigung muss das Pferd untersucht werden, daher ist zwingend ein Termin am Ort der Pferdehaltung (Stall) erforderlich.
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
Gebühren
30 Euro
Unterlagen
- Pferd
- Equidenpass