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Wohngeld
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Der Bezug von Wohngeld begründet auch Ansprüche auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Des Weiteren haben Wohngeldempfänger Anspruch auf eine Vergünstigung im Personen Nahverkehr.