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Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, Stellvertretererlaubnis

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertreter eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür eine Stellvertretererlaubnis.

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Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

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Gebühren

500,00 bis 2500,00 EUR

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Führungszeugnis Belegart O
  • Auszug Gewerbezentralregister Belegart O
  • Bescheinigung in Steuersachen
  • Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Mietverträge
  • Grundbuchauszüge
  • Bauzeichnungen und Nutzungsgenehmigungen
  • Betriebskonzept

Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, Stellvertretererlaubnis

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertreter eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür eine Stellvertretererlaubnis.

  • Personalausweis
  • Führungszeugnis Belegart O
  • Auszug Gewerbezentralregister Belegart O
  • Bescheinigung in Steuersachen
  • Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Mietverträge
  • Grundbuchauszüge
  • Bauzeichnungen und Nutzungsgenehmigungen
  • Betriebskonzept
500,00 bis 2500,00 EUR Prostitutionsstätte, Prostitutionsfahrzeug, Prostitutionsveranstaltung, Stellvertretererlaubnis, Betriebskonzept, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Pflichten gegenüber Prostituierten, ProstSchG https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/23738/show
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Frau

Petra

Burggraf-Ludwiczak

B508

0208 825-2514
petra.burggraf-ludwiczak@oberhausen.de