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Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, Stellvertretererlaubnis
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertreter eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür eine Stellvertretererlaubnis.
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Ansprechpartner/innen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
500,00 bis 2500,00 EUR
Unterlagen
- Personalausweis
- Führungszeugnis Belegart O
- Auszug Gewerbezentralregister Belegart O
- Bescheinigung in Steuersachen
- Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Mietverträge
- Grundbuchauszüge
- Bauzeichnungen und Nutzungsgenehmigungen
- Betriebskonzept