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Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln, die eine Feuerwehr benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können. Durch die immer größer werdende Anzahl der Objekte im Stadtgebiet Oberhausen mit erhöhtem Gefahrenpotential sind Feuerwehrpläne heute für den Einsatzablauf unverzichtbar.

Sie liefern der Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage ermöglichen. Das kann im Extremfall Menschenleben retten und größere Sach- und Umweltschäden vermeiden.

Die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Feuerwehrpläne sind vom Errichter oder Betreiber einer baulichen Anlage im Einvernehmen mit der Berufsfeuerwehr Oberhausen zu erstellen und zur Prüfung vorzulegen. Hierbei ist eine einheitliche Plangestaltung zwingend erforderlich.

Die Berufsfeuerwehr Oberhausen empfiehlt dem Eigentümer bzw. dem Betreiber die Feuerwehrplanerstellung durch ein Fachunternehmen (Fachplaner) durchführen zu lassen. Sie können Gefährdungspotentiale, bauliche Gegebenheiten und die Brandschutztechnik richtig einschätzen. Bei Änderungen oder Umbauten ist der Eigentümer bzw. der Betreiber verpflichtet, die Feuerwehrpläne umgehend zu ändern und fortzuschreiben, so dass diese zu jeder Zeit dem aktuellen Zustand des Objektes entsprechen.

Verfahrensweise

Rechtzeitig nach erteilter Baugenehmigung ist mit dem Fachbereich "Vorbeugender Brandschutz" bezüglich der Ausführung, Gestaltung und Vorhaltung der Feuerwehrpläne Rücksprache zu nehmen. Grundsätzlich müssen die Feuerwehrpläne mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme des Objektes / der Anlage mit dem "Freigabevermerk" der Feuerwehr vorliegen, damit alle einsatztaktischen und vorbereitenden Maßnahmen wirkungsvoll bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen umgesetzt werden können.

Einen prüfbaren Vorabzug der Feuerwehrpläne können Sie als PDF-Datei an die E-Mail-Adresse feuerwehrplaene@oberhausen.de zusenden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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Vorbeugender Brandschutz
Dorstener Straße 119,
46119 Oberhausen
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Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln, die eine Feuerwehr benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können. Durch die immer größer werdende Anzahl der Objekte im Stadtgebiet Oberhausen mit erhöhtem Gefahrenpotential sind Feuerwehrpläne heute für den Einsatzablauf unverzichtbar.

Sie liefern der Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage ermöglichen. Das kann im Extremfall Menschenleben retten und größere Sach- und Umweltschäden vermeiden.

Die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Feuerwehrpläne sind vom Errichter oder Betreiber einer baulichen Anlage im Einvernehmen mit der Berufsfeuerwehr Oberhausen zu erstellen und zur Prüfung vorzulegen. Hierbei ist eine einheitliche Plangestaltung zwingend erforderlich.

Die Berufsfeuerwehr Oberhausen empfiehlt dem Eigentümer bzw. dem Betreiber die Feuerwehrplanerstellung durch ein Fachunternehmen (Fachplaner) durchführen zu lassen. Sie können Gefährdungspotentiale, bauliche Gegebenheiten und die Brandschutztechnik richtig einschätzen. Bei Änderungen oder Umbauten ist der Eigentümer bzw. der Betreiber verpflichtet, die Feuerwehrpläne umgehend zu ändern und fortzuschreiben, so dass diese zu jeder Zeit dem aktuellen Zustand des Objektes entsprechen.

Verfahrensweise

Rechtzeitig nach erteilter Baugenehmigung ist mit dem Fachbereich "Vorbeugender Brandschutz" bezüglich der Ausführung, Gestaltung und Vorhaltung der Feuerwehrpläne Rücksprache zu nehmen. Grundsätzlich müssen die Feuerwehrpläne mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme des Objektes / der Anlage mit dem "Freigabevermerk" der Feuerwehr vorliegen, damit alle einsatztaktischen und vorbereitenden Maßnahmen wirkungsvoll bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen umgesetzt werden können.

Einen prüfbaren Vorabzug der Feuerwehrpläne können Sie als PDF-Datei an die E-Mail-Adresse feuerwehrplaene@oberhausen.de zusenden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

DIN14095, Einsatzpläne, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/23864/show
Vorbeugender Brandschutz
Dorstener Straße 119 46119 Oberhausen

Herr

Michael

Sommer

Sachbearbeitung

1.2.44

0208 8585-830
michael.sommer@oberhausen.de

Herr

Frank

Schupp

Sachgebietsleitung

1.2.48

0208 8585-851
frank.schupp@oberhausen.de