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Brandschutzerziehung und -aufklärung
Die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung durch die Feuerwehr ist in den §§ 1 und 3 des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) rechtlich geregelt.
Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.
Seit Urzeiten übt Feuer auf den Menschen eine magische Anziehungskraft aus. Insbesondere Kinder finden den Anblick von Feuer faszinierend. Doch gerade im Kindesalter fehlen wichtige Grundlagen im Umgang mit Feuer. Heimlich zündeln Kinder mit Streichhölzern, um eigene Erfahrungen im Umgang mit Zündmitteln zu sammeln. Leider oft nicht ohne gefährliche Folgen.
Brandschutzerziehung und - aufklärung gehört in diesem Zusammenhang zu den klaren Bestandteilen einer umfassenden Sicherheitserziehung der Kinder.
Dies kann nur in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen bzw. Erziehern in Kindertageseinrichtungen, den Eltern und der Feuerwehr gelingen. Im Rahmen von Projektwochen innerhalb der Kindertageseinrichtung werden den Vorschulkindern wichtige Verhaltensregeln im Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Ausbruch eines Brandes und das Absetzen eines Notrufs vermittelt.
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