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Schuleingangsuntersuchung/Einschulungsuntersuchung

Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch. Der Begriff „Gesundheit“ ist dabei weit zu
fassen und betrifft den körperlichen und seelisch-geistigen Bereich genauso wie die Motivation des Kindes und sein soziales Verhalten in der Gruppe. Im Auftrag des Gesetzgebers (SchulG §§ 35 und 54) untersuchen wir deshalb jedes Kind vor der Einschulung.
 
Wir machen uns ein Bild davon, ob und wie der Entwicklungsstand Ihres Kindes den Anforderungen der Schule entspricht.
Wir beraten Sie zur gesundheitlichen Situation und zum Förderbedarf Ihres Kindes.
 

Welche Inhalte und Ziele hat die Untersuchung?

  • Erfassung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich schulrelevanter Erkrankungen
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Überprüfung von Motorik, Wahrnehmung und Sprache
  • Impfberatung
  • Beratung zu häuslichen Fördermöglichkeiten und zu ggf. ambulanten Therapiemaßnahmen
  • Empfehlung zur Feststellung von besonderem pädagogischen oder medizinischen Unterstützungsbedarf

Was geschieht mit den Untersuchungsergebnissen?

Am Ende der Untersuchung werden Befunde und Testergebnisse Ihres Kindes mit Ihnen besprochen. Bei Auffälligkeiten oder Problemen des Kindes beraten wir Sie und beantworten Ihre Fragen. Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen eine weitere ärztliche
oder therapeutische Abklärung. Anschließend erhalten Sie das schulärztliche Gutachten. Eine zweite Ausfertigung des Gutachtens übersenden wir an die Schule.


Weitere Anregungen und Informationen:

Wir haben für Sie einige Info-Flyer zum Download sowie hilfreiche inks zusammengestellt, mit denen Sie im Jahr vor der
Einschulung unterschiedliche Fähigkeiten Ihres Kindes fördern können. Darüber hinaus finden Sie hier weitere nützliche
Informationen zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes.


Kommunale Präventionsketten
Kinder- und Jugendärzte im Netz
Kinder im Mittelpunkt
Kindertagesbetreuung
Kommunale Präventionsketten NRW
Impfkalender der STIKO
Robert Koch Institut
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Oberhausener Schulen
Schulen im offenen Ganztag
Schulpsychologische Beratungsstelle
Tornistertipps
Tipps für das Pausenbrot
ABC und 1-2-3
Kleine Schule


EU-Datenschutz-Grundverordnung

Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person finden Sie im Downloadbereich.