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Erlaubis Privatkrankenanstalt

Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen einer Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 30 Gewerbeordnung (GewO)

 

Kontakt

Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, Veterinär
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Gebühren

  • Einrichtung bis     5 Betten              250,00 EUR
  • Einrichtung bis   25 Betten           1.000,00 EUR
  • Einrichtung bis   50 Betten           3.000,00 EUR
  • Einrichtung bis 100 Betten           5.000,00 EUR   
  • Einrichtung mehr als 100 Betten  7.500,00 EUR     

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (ggf. Kopie der order- und Rückseite)
  • Gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
  • polizeiliches Führungszeugnis (bei juristischen Personen für alle Geschäftsführer)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei juristischen Personen für alle Geschäftsführer)
  • bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug
  • bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
  • bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei juristischen Personen auch für alle Geschäftsführer)
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes /Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde (bei juristischen Personen auch für alle Geschäftsführer)
  • Auszug aus der Schuldnerkartei (bei natürlichen Personen, einzuholen beim Amtsgericht der Wohnsitzgemeinde)
  • Bauplan in fünffacher Ausfertigung