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Erlaubis Privatkrankenanstalt
Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen einer Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 30 Gewerbeordnung (GewO)
Kontakt
Verbraucherschutz: Gewerbe, Lebensmittelüberwachung, VeterinärBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Gebühren
- Einrichtung bis 5 Betten 250,00 EUR
- Einrichtung bis 25 Betten 1.000,00 EUR
- Einrichtung bis 50 Betten 3.000,00 EUR
- Einrichtung bis 100 Betten 5.000,00 EUR
- Einrichtung mehr als 100 Betten 7.500,00 EUR
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (ggf. Kopie der order- und Rückseite)
- Gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
- polizeiliches Führungszeugnis (bei juristischen Personen für alle Geschäftsführer)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei juristischen Personen für alle Geschäftsführer)
- bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug
- bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
- bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei juristischen Personen auch für alle Geschäftsführer)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes /Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde (bei juristischen Personen auch für alle Geschäftsführer)
- Auszug aus der Schuldnerkartei (bei natürlichen Personen, einzuholen beim Amtsgericht der Wohnsitzgemeinde)
- Bauplan in fünffacher Ausfertigung