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Wasser - Trink- und Brauchwasserversorgungsanlagen
Trinkwasser
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es muss zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen und Getränken in ausreichender Menge und hoher Qualität zur Verfügung stehen. Diese Ansprüche muss auch das Wasser erfüllen, das zur Körperpflege und zu anderen häuslichen Zwecken, z. B. dem Geschirrspülen, genutzt wird.
In unserer Region ist Trinkwasser das am intensivsten kontrollierte Lebensmittel und damit zum Verzehr brauchbar und uneingeschränkt empfehlenswert.
Die Anforderungen zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt.
In dieser Verordnung sind im Einzelnen die Aufgaben der Betreiber oder sonstigen Inhaber der folgenden Wasserversorgungsanlagen geregelt:
- Wasserwerke
- dezentrale Anlagen (Brunnen, Quellfassungen)
- mobile Anlagen (z. B. Anlagen an Bord von Schiffen und Flugzeugen)
- Anlagen der Trinkwasser-Installation (Hausinstallation zur Trinkwasserverteilung)
- Anlagen zur zeitweisen Wasserverteilung (z. B. für Kirmesveranstaltungen, Open-Air Veranstaltungen)
- Zusätzliche Anlagen im Haushalt, die kein Trinkwasser führen (Regenwassernutzung)
Die Anlagen zur Trinkwasserversorgung werden auf Grundlage der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt überwacht.
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Gebühren individuell,
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen