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Wasser - Trink- und Brauchwasserversorgungsanlagen

Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es muss zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen und Getränken in ausreichender Menge und hoher Qualität zur Verfügung stehen. Diese Ansprüche muss auch das Wasser erfüllen, das zur Körperpflege und zu anderen häuslichen Zwecken, z. B. dem Geschirrspülen, genutzt wird.

In unserer Region ist Trinkwasser das am intensivsten kontrollierte Lebensmittel und damit zum Verzehr brauchbar und uneingeschränkt empfehlenswert.
Die Anforderungen zur Sicherstellung einer einwandfreien Trink­wasser­qualität sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt.

In dieser Verordnung sind im Einzelnen die Aufgaben der Betreiber oder sonstigen Inhaber der folgenden Wasserversorgungsanlagen geregelt:

  • Wasserwerke
  • dezentrale Anlagen (Brunnen, Quellfassungen)
  • mobile Anlagen (z. B. Anlagen an Bord von Schiffen und Flugzeugen)
  • Anlagen der Trinkwasser-Installation (Hausinstallation zur Trinkwasserverteilung)
  • Anlagen zur zeitweisen Wasserverteilung (z. B. für Kirmesveranstaltungen, Open-Air Veranstaltungen)
  • Zusätzliche Anlagen im Haushalt, die kein Trinkwasser führen (Regenwassernutzung)

Die Anlagen zur Trinkwasserversorgung werden auf Grundlage der Trink­wasserverordnung durch das Gesundheitsamt überwacht.

Ansprechpartner/innen

Gebühren

Gebühren individuell,
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen

Weiterführende Informationen

trinkwasser@oberhausen.de

Wasser - Trink- und Brauchwasserversorgungsanlagen

Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es muss zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen und Getränken in ausreichender Menge und hoher Qualität zur Verfügung stehen. Diese Ansprüche muss auch das Wasser erfüllen, das zur Körperpflege und zu anderen häuslichen Zwecken, z. B. dem Geschirrspülen, genutzt wird.

In unserer Region ist Trinkwasser das am intensivsten kontrollierte Lebensmittel und damit zum Verzehr brauchbar und uneingeschränkt empfehlenswert.
Die Anforderungen zur Sicherstellung einer einwandfreien Trink­wasser­qualität sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt.

In dieser Verordnung sind im Einzelnen die Aufgaben der Betreiber oder sonstigen Inhaber der folgenden Wasserversorgungsanlagen geregelt:

  • Wasserwerke
  • dezentrale Anlagen (Brunnen, Quellfassungen)
  • mobile Anlagen (z. B. Anlagen an Bord von Schiffen und Flugzeugen)
  • Anlagen der Trinkwasser-Installation (Hausinstallation zur Trinkwasserverteilung)
  • Anlagen zur zeitweisen Wasserverteilung (z. B. für Kirmesveranstaltungen, Open-Air Veranstaltungen)
  • Zusätzliche Anlagen im Haushalt, die kein Trinkwasser führen (Regenwassernutzung)

Die Anlagen zur Trinkwasserversorgung werden auf Grundlage der Trink­wasserverordnung durch das Gesundheitsamt überwacht.

trinkwasser@oberhausen.de

Gebühren individuell,
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen

Trinkwasser-Installation, Trinkwasserhygiene, Legionellen, Trinkwasserverordnung, Brunnen, Kleinanlagen, Eigenwasserversorgung, zeitweise Trinkwasserversorgung, Gefährdungsanalyse, Regenwassernutzungsanlage https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/24145/show
Hygiene, Infektionsschutz
Tannenbergstraße 11-13 46045 Oberhausen

Herr

Thomas

Buchardt

1.24

0208 825-2186
thomas.buchardt@oberhausen.de
Ärztl. Dienst, Hygiene, Umweltmedizin
Tannenbergstraße 11-13 46045 Oberhausen

Herr

Thomas

Buchardt

1.24

0208 825-2186
thomas.buchardt@oberhausen.de