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Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Personen, die eine berufliche/gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen, bei der sie mit offenen, unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen welche in § 42 Infektionsschutzgesetz aufgeführt werden, wird eine Infektionsschutzbescheinigung benötigt die nicht älter als drei Monate ist Dies ist unter anderem im Bereich der Gastronomie, in Bäckereien und in allen Lebensmittel verarbeitenden Betrieben sowie in Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen der Fall.

Die Belehrung erfolgt nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes.

Wie bekommen Sie einen Termin für eine Online Belehrung?
Zur Anmeldung Online Belehrung 
Ihren Wunschtermin können Sie sich bequem Online selber aussuchen.
Die Onlinebelehrung ist möglich: 
Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 20:30 Uhr
Samstag zwischen 09:00 – 15:30 Uhr

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Bei Aufnahme der Tätigkeit darf diese nicht älter als 3 Monate sein. Zukünftig muss dann die Auffrischung alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber erfolgen

Auf Wunsch können Sie ein Duplikat Ihrer Belehrungsbescheinigung (falls vorhanden/rückwirkend auf 10 Jahre) ,die Sie vor Ort im Gesundheitsamt erhalten haben, beantragen. Bitte kontaktieren Sie uns für einen Termin. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €.

Was ist bei Schülerpraktika zu beachten?
Schüler*innen von Oberhausener Schulen müssen über die Schule durch den jeweiligen Praktikumsleiter*in, Lehrer*in oder das Schulsekretariat angemeldet werden
Die Belehrung ist kostenfrei. Nach Absprache können Gruppenbelehrungen auch vor Ort in den Schulen stattfinden. Die Rahmenbedingungen finden Sie hier

Was ist bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu beachten?
Belehrungen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind nur dann kostenfrei, wenn die Teilnahme vor Ort unter Vorlage einer Ehrenamtskarte oder Bescheinigung der Organisation erfolgt. Online-Belehrungen sind hier nicht möglich. 

Kontakt

Verwaltung und zentrale Dienste
Tannenbergstraße 11-13,
46045 Oberhausen
E-Mail: bereich.gesundheit@oberhausen.de
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Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Voraussetzungen

Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, absolvieren.

Sie benötigen entweder einen PC, ein Notebook, Tablet oder ein Smartphone mit einer stabilen Internetverbindung.

Gebühren

Die Gebühr für die Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 25,00 €. *

Die Zahlungsmöglichkeiten sind:
Giropay (Onlineüberweisung)
Kreditkarte
Überweisung per Vorkasse (nur möglich über die Hotline Tel.: 02182 - 850765, Terminbuchung erst nach Zahlungseingang - Bearbeitungszeit ca. 4 Tage) 
PayPal

Vorkasse/Vorauszahlungen per Banküberweisung ist möglich.

*Wenn Sie Inhaber des Oberhausen-Passes sind oder Leistungen nach dem SGB II beziehen (aktueller Bescheid muss vorgelegt werden), bitten wir um Kontaktaufnahme, da für Sie die oben genannte Gebühr entfällt.

Weiterführende Informationen

Kontaktmöglichkeiten
ifSG-Belehrungen@oberhausen.de

Telefonisch sind wir unter

0208 825 2252 oder 0208 825 2959

zu folgenden Zeiten erreichbar

Mo. – Fr. zwischen 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mo. & Mi. zwischen 13:30 Uhr – 15:00 Uhr