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Bescheinigung nach § 18 ÖGDG zur Vorlage bei den Kostenträgern
Angehörige der nichtakademischen Heilberufe, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt als zuständiger Behörde eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit vorzulegen. Sie sind verpflichtet, der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit zu melden.
Nach erfolgter Anmeldung und Vorlage der Unterlagen kann eine Bescheinigung zur Vorlage bei den Kostenträgern ausgestellt werden.
Kontakt
Verwaltung und zentrale DiensteTannenbergstraße 11-13,
46045 Oberhausen
E-Mail: bereich.gesundheit@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
25,00 EUR
Unterlagen
Anmeldeformular oder formloses Schreiben mit folgenden Daten:
- (voraussichtlicher) Beginn der Berufsausübung/ Eröffnung der Praxis
- Beendigung der Berufsausübung/ Schließung der Praxis
- Anschrift der Praxis, Ausübung der Tätigkeit
- Telefonische Erreichbarkeit, E-Mail, Homepage
- eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung,
- auch aller Mitarbeitenden mit nichtakademischen Heilberufen
- einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit (in der Regel reicht hier eine Fotokopie des Personalausweises oder des Reisepasses)
- auch aller Mitarbeitenden mit nichtakademischen Heilberufen