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Vaterschaftsfeststellung

 
 
Sind Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht mit dem Vater verheiratet, kann er die Vaterschaft in einer Urkunde anerkennen. Die Mutter muss der Anerkennung der Vaterschaft urkundlich zustimmen, damit diese wirksam wird. Die Vaterschaft kann auch bereits vor der Geburt Ihres Kindes anerkannt werden.

Wir beraten und unterstützen Sie als Mutter bei der Vaterschaftsfeststellung vor und nach der Geburt Ihres Kindes. Auch vertreten wir Ihr Kind in Vaterschaftsanerkennungsverfahren vor Gericht, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch, oder per E-Mail, einen Termin im Bereich Beistandschaften, damit weitere wichtige Dinge vorab besprochen werden können und ausreichend Zeit für die Beratung vorhanden ist.

Ansprechpartnerin

Nachname des Kindes

 Telefon

  E-Mail

Frau Fischer

Arbeitsgruppenleitung

I, P, Y

 825-9045

  nadine.fischer@oberhausen.de

Frau Dienes

K, Z

 825-9326

  dienes@oberhausen.de

Frau Hesse

C, H, J ,L

 825-9302

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G, S, T, W, X

 825-9325

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 825-9312

  lorenamichelle.schmidt@oberhausen.de

Frau Treiber

B, N, O, SCH, V,

 825-9478

  gabriele.treiber@oberhausen.de

 

 

 

  

       
       

 

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Gebühren

Die Leistungen der Beistandschaft sind für Sie kostenlos.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsmitteilung des Kindes
  • Personalausweis
  • ggf. den Mutterpass