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Beurkundungen
Bei den Urkundspersonen können Sie u. a.
- Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft
- Erklärungen über die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
- Sorgeerklärungen nach § 1626 a BGB
beurkunden lassen.
Die Aufnahme einer Urkunde kann auch bei jedem anderen Jugendamt oder einem Notar erfolgen. Vaterschaftsanerkennungen werden auch von Standesämtern beurkundet.
Die Aufnahme einer Urkunde kann auch bei jedem anderen Jugendamt oder einem Notar erfolgen. Vaterschaftsanerkennungen werden auch von Standesämtern beurkundet.
Sollten Sie oder der andere Elternteil nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig.
Dieser darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein. Auch die an der Beurkundung Beteiligten dürfen nicht untereinander dolmetschen.
Bitte teilen Sie uns vorab mit, wenn ein Dolmetscher Sie begleitet.
Für einen Termin zur Beurkundung schreiben Sie bitte eine E-Mail an beistandschaft@oberhausen.de
Ansprechpartner/innen
Gebühren
Die Leistungen der Beurkundung sind für Sie kostenlos.
Unterlagen
- Personalausweis
- Mutterpass oder Geburtsurkunde /-bescheinigung des Kindes
- Aufforderung eines Rechtsanwaltes oder Jugendamtes zur Erstellung einer Unterhaltsurkunde