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Infektionshygienische Überwachung von Kliniken, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren

Infektionshygienische Überwachung von Kliniken, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren

Die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern, Privatkliniken, Dialysepraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren erfolgt gemäß § 23 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz und § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW). Besondere Anforderungen an die Infektionshygiene werden unter anderem durch die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) definiert.

Es erfolgt eine Regelüberwachung unter infektionshygienischen Aspekten. Des Weiteren werden unter anderem Meldungen von gehäuft auftretenden Infektionsfällen in diesen Einrichtungen und Bürgeranfragen bearbeitet.

Gebühren

Gebühren individuel,
entsprechend der Gebührenordnung der Stadt Oberhausen