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Amtsvormundschaft
Das Jugendamt ist bestellter Vormund bei
- Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem oder tatsächlichem Hindernis
- Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Eltern
- Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls
- Familienstand des Kindes oder Jugendlichen ist nicht zu ermitteln
Das Jugendamt ist gesetzlicher Vormund bei
- nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist
- laufenden Adoptionsverfahrens eines Kindes
Die Vormundschaft ist dem Elternrecht nachgebildet und orientiert sich an deren Inhalten.
Ansprechpartner/innen
Weiterführende Informationen
Amtsvormundschaft
Das Jugendamt ist bestellter Vormund bei
- Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem oder tatsächlichem Hindernis
- Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Eltern
- Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls
- Familienstand des Kindes oder Jugendlichen ist nicht zu ermitteln
Das Jugendamt ist gesetzlicher Vormund bei
- nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist
- laufenden Adoptionsverfahrens eines Kindes
Die Vormundschaft ist dem Elternrecht nachgebildet und orientiert sich an deren Inhalten.
Vormundschaft
001 Virchowstraße 83 46047 Oberhausen
Frau
Felderhoff
1.19
0208 825-9388
Frau
Görtz
1.20
0208 825-9034
Frau
Greul
1.17
0208 825-9384
Frau
Ludwig
1.13
0208 825-9082
Frau
Oettgen
1.14
0208 825-9334
Frau
Scarano
1.15
0208 825-9385
Frau
Scholten
1.16
0208 825-9036
Frau
Wratschko
1.18
0208 825-9314