BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Amtsvormundschaft
Das Jugendamt ist bestellter Vormund bei
- Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem oder tatsächlichem Hindernis
- Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Eltern
- Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls
- Familienstand des Kindes oder Jugendlichen ist nicht zu ermitteln
Das Jugendamt ist gesetzlicher Vormund bei
- nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist
- laufenden Adoptionsverfahrens eines Kindes
Die Vormundschaft ist dem Elternrecht nachgebildet und orientiert sich an deren Inhalten.