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Kommunale Gesundheitskonferenz
Die Gesundheitskonferenz nach § 24 ÖGDG NRW ist ein zentrales kommunalpolitisches Instrument zur Abstimmung und Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten (Politik, Krankenkassen, Krankenhäuser, niedergelassenen Ärzten etc.). Auf diese Weise dient sie der Verbesserung der Kommunikation und Koordination der zahlreichen Akteure des Gesundheitswesens auf kommunaler Ebene. In der Gesundheitskonferenz werden die Gesundheitsberichte der Kommune abgestimmt und beraten.
Die Gesundheitskonferenz tagt mindestens 2 Mal im Jahr.
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