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Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Gesundheitliche Beratung (kostenfrei)

Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden.

Nach der gesundheitlichen Beratung haben Prostituierte im Alter

  • ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate
  • von unter 21 Jahren mindestens alle 6 Monate

eine erneute gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. 

Themen der gesundheitlichen Beratung

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung
  • Schwangerschaft
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs

Die gesundheitliche Beratung findet in einem vertraulichen Einzelgespräch und angepasst an die persönliche Lebenssituation statt. Bei Bedarf und nur mit Ihrer Zustimmung kommt ein Sprachmittler zum Einsatz.

Bescheinigung

Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für Anmeldung beim Bereich Ordnungswesen erforderlich.

Auf Wunsch kann die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden.

Der Ausweis auf den Alias-/Arbeitsnamen kann nur nach erfolgten Anmeldung beim Bereich Bürgerservice, öffentliche Ordnung mit Vorlage des entsprechenden Ausweises erfolgen.

Stand 01/2025