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Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Die Angebote und Hilfen der Fachstelle für schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben richten sich an folgenden Personenkreis:
- Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen
- Erwerbstätige gleichgestellte behinderte Menschen
- Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten
- Betriebs- und Personalräte - Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte in Unternehmen bzw. Behörden
Die Zuständigkeit der Fachstelle ist abhängig von der Art der Hilfe, dem Ort des Arbeitsplatzes oder des Wohnsitzes.
Bei den Hilfen kann es sich um folgende Themen handeln:
- Finanzielle Hilfen, beispielsweise
- Mittel der Ausgleichsabgabe zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen,
- zur Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die dem Arbeitgeber durch die
Beschäftigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen entstehen,
- an schwerbehinderte oder gleichgestellte Beamte für das Erreichen des Arbeitsplatzes.
- Beratungsangebote an den oben genannten Personenkreis in Fragen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen stehen.
- Besonderer Kündigungsschutz:
Ein Arbeitgeber hat wegen einer beabsichtigten Beendigung eines mehr als sechs Monate bestehenden Arbeitsverhältnisses den vorgeschriebenen Antrag an das LVR-Integrationsamt gestellt und die Fachstelle ist von dort mit der Sachverhaltsermittlung beauftragt worden.