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Anmeldung besonders geschützter Wirbeltiere

Private Halter von besonders geschützten Wirbeltieren sind nach der Bundesartenschutzverordnung verpflichtet, ihre Bestände und Bestandsveränderungen anzuzeigen. Die schriftlichen Anzeigen (Zu- und Abgänge zum Beispiel durch Kauf, Verkauf, Nachzucht, Tod) sind unverzüglich, dass bedeutet innerhalb von 14 Tagen, bei der Unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standortes ist unverzüglich mitzuteilen

Kontakt

Ökologische Planung
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

keine

Unterlagen

Die Anmeldung muss folgende Angaben erhalten:

  • Tierart, Anzahl der Tiere
  • Alter, Geschlecht
  • Herkunft,
  • Verbleib (z. B. Verkauf, Tod),
  • Standort,
  • Verwendungszweck (z. B. Zucht, private Haltung),
  • Kennzeichnung (z. B. Fußring, Transponder, Fotodokumentation),
  • Angabe zu den Elterntieren,
  • Legalitätsnachweise (z. B. Kaufquittung, Zuchtbescheinigung u.a.).

Anmeldung besonders geschützter Wirbeltiere
Private Halter von besonders geschützten Wirbeltieren sind nach der Bundesartenschutzverordnung verpflichtet, ihre Bestände und Bestandsveränderungen anzuzeigen. Die schriftlichen Anzeigen (Zu- und Abgänge zum Beispiel durch Kauf, Verkauf, Nachzucht, Tod) sind unverzüglich, dass bedeutet innerhalb von 14 Tagen, bei der Unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standortes ist unverzüglich mitzuteilen

Die Anmeldung muss folgende Angaben erhalten:

  • Tierart, Anzahl der Tiere
  • Alter, Geschlecht
  • Herkunft,
  • Verbleib (z. B. Verkauf, Tod),
  • Standort,
  • Verwendungszweck (z. B. Zucht, private Haltung),
  • Kennzeichnung (z. B. Fußring, Transponder, Fotodokumentation),
  • Angabe zu den Elterntieren,
  • Legalitätsnachweise (z. B. Kaufquittung, Zuchtbescheinigung u.a.).

keine

Artenschutz, Bestandsanzeige, Meldepflicht, Wirbeltiere, Schildkröte, Handelsartenschutz https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25021/show
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