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Auslegungsstelle für Bauleitplanverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll der Stadt oder Gemeinde ermöglichen, die Belange der Planungsbetroffenen zu sammeln, um so zu einer gerechten und möglichst vollständigen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu gelangen. Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in zwei Stufen zu beteiligen:
In der 1. Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.
Hierzu werden die Pläne i.d.R. in einer Bürgerversammlung öffentlich vorgestellt und diskutiert. Die Bürgerinnen und Bürger haben in den folgenden Wochen zusätzlich die Möglichkeit, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung die Planungsabsichten im Rathaus zu diskutieren. Wann und wo die Planungen ausgestellt und die öffentlichen Informationen und Diskussionen stattfinden werden, wird ortsüblich bekannt gemacht (Amtsblatt und ggf. Handzettel).
Öffentliche Auslegung
In der zweiten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung müssen eine Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich, z. B. im Amtsblatt oder der lokalen Tagespresse, bekannt gemacht werden. Während der öffentlichen Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger einer Stadt eine Stellungnahme mit Änderungs- oder Ergänzungsvorschlägen zu den Plänen abgeben (schriftlich oder per Mail an bauleitplaene@oberhausen.de) . Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie dem Rat zur Entscheidung vor. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern der Stellungnahmen muss das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt werden.
Die Auslegungsstelle befindet sich im:
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Gebäudeteil A
Raum A 009
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
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