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Anlegen einer Gehwegüberfahrt
Bei der Anlegung einer Grundstückszufahrt muss der vorhandene Bordstein abgesenkt werden. Dabei handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des Straßen -und Wegegesetztes NRW. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die technischen Vorgaben für die Ausführung der Baumaßnahme zusammengefasst.
Gebühren
Für die Erteilung dieser Sondernutzzungserlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr von 47,00 EUR an.
Unterlagen
Personalausweis, Lageplan