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Anlegen einer Gehwegüberfahrt

Bei der Anlegung einer Grundstückszufahrt muss der vorhandene Bordstein abgesenkt werden. Dabei handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des Straßen -und Wegegesetztes NRW. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die technischen Vorgaben für die Ausführung der Baumaßnahme zusammengefasst.

Kontakt

Mobilität
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Gebühren

Für die Erteilung dieser Sondernutzzungserlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr von 47,00 EUR an.

Unterlagen

Personalausweis, Lageplan