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Anlegen einer Gehwegüberfahrt
Bei der Anlegung einer Grundstückszufahrt muss der vorhandene Bordstein abgesenkt werden. Dabei handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des Straßen -und Wegegesetztes NRW. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die technischen Vorgaben für die Ausführung der Baumaßnahme zusammengefasst.
Gebühren
Für die Erteilung dieser Sondernutzzungserlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr von 47,00 EUR an.
Unterlagen
Personalausweis, Lageplan
Anlegen einer Gehwegüberfahrt
Bei der Anlegung einer Grundstückszufahrt muss der vorhandene Bordstein abgesenkt werden. Dabei handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des Straßen -und Wegegesetztes NRW. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die technischen Vorgaben für die Ausführung der Baumaßnahme zusammengefasst.
Personalausweis, Lageplan
Für die Erteilung dieser Sondernutzzungserlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr von 47,00 EUR an.
Bordsteinabsenkung, Zufahrt zum Einstellplatz, Grundstückszufahrt https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25245/show Mobilität
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Telefon 0208 825-2203
Fax 0208 825-5267