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vorübergehende Wirtschaftserlaubnis

Zum vorübergehenden Ausschank alkoholischer Getränke ist nach § 12 Gaststättengesetz eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis erforderlich. In der Regel werden derartige Erlaubnisse für Pfarrfeste, Turniere u.ä. benötigt, sofern ein Alkoholausschank stattfindet.

Eine Abgabe von Speisen und ein Ausschank alkoholfreier Getränke ist erlaubnisfrei. Hier sind aber die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Kontakt

Gaststättenangelegenheiten
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

Gebühren

35,00 EUR bei nicht gewerblichen Veranstaltern

70,00 – 200,00 EUR bei gewerblichen Veranstaltungen

Unterlagen

Antrag