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Gutachterliche und beratende Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) erstellt Gutachten im Auftrag anderer Dienststellen, Ämter, Behörden und Förderstellen. Diese Gutachten dienen als Entscheidungshilfe, um den in ihrer Entwicklung gefährdeten oder behinderten Kindern und Jugendlichen notwendige und sinnvolle Maßnahmen zukommen zu lassen. Weiterhin bietet er ein offenes Beratungsangebot für Eltern zu allen Fragen rund um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Gutachterliche Tätigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe, des kommunalen Integrationszentrums und des Asylbewerberleistungsgesetzes z.B. für:

  • Integrationshelfer in Kindertageseinrichtung (KTE) und Schule
  • Begutachtung der seiteneinsteigenden Kinder und Jugendlichen
  • Pädagogische Frühförderung bei Hör- oder Sehschädigung
  • Spezielle Therapien
  • Adoption
  • Pflegegutachten
  • und weitere

Gutachterliche Tätigkeiten im Auftrag des Schulamtes:

  • Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Bei Sorge um die Gesundheit einzelner Schüler – insbesondere wegen erheblicher Fehlzeiten – oder wegen Ruhens der Schulpflicht
  • Bei Schülerfahrkostenübernahme aus gesundheitlichen Gründen
  • Bei Befreiungen vom Schulsport aus gesundheitlichen Gründen

Elternberatung in Gesundheitsfragen:

  • Zur Ernährung, Pflege, Hygiene
  • Bei Infektionskrankheiten oder parasitären Erkrankungen
  • Zu Impfungen nach dem aktuellen Impfkalender und nach den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
  • Zu Wachstum und Entwicklung sowie zur Entwicklungsförderung im häuslichen Bereich
  • Zu gezielter Unterstützung für chronisch kranke Kinder

Wie läuft eine Untersuchung für Sie und Ihr Kind ab?

Wir werden seitens der zuständigen Behörde beauftragt. Daraufhin erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin.

Bitte bringen Sie alle wichtigen Unterlagen, insbesondere das gelbe Vorsorgeheft, Impfpass, Arztbriefe und Therapieberichte zur Untersuchung mit.

Am Untersuchungstermin (bitte circa 2 Stunden einplanen) erfolgen:

  • Umfassende Anamnese mit den Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Körperliche Untersuchung inklusive der Körpermaße
  • Seh- und Hörtest
  • Orientierende Untersuchung zum psychomotorischen Entwicklungsstand
  • Orientierende Untersuchung zum psychischen Befinden, Verhaltensbeobachtung

Wir informieren Sie unmittelbar über die erhobenen Befunde und unsere Einschätzung. Wir beraten über Impfungen und Vorsorgeangebote. Gegebenenfalls werden wir benötigte Zusatzinformationen einholen oder Sie zur Diagnostik und Abklärung weiterer Behandlungs­möglichkeiten an den behandelnden Kinder- und Jugendarzt verweisen.

Weiterführende links:
Frühe Hilfen

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person finden Sie im Downloadbereich.

Gutachterliche und beratende Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) erstellt Gutachten im Auftrag anderer Dienststellen, Ämter, Behörden und Förderstellen. Diese Gutachten dienen als Entscheidungshilfe, um den in ihrer Entwicklung gefährdeten oder behinderten Kindern und Jugendlichen notwendige und sinnvolle Maßnahmen zukommen zu lassen. Weiterhin bietet er ein offenes Beratungsangebot für Eltern zu allen Fragen rund um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Gutachterliche Tätigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe, des kommunalen Integrationszentrums und des Asylbewerberleistungsgesetzes z.B. für:

  • Integrationshelfer in Kindertageseinrichtung (KTE) und Schule
  • Begutachtung der seiteneinsteigenden Kinder und Jugendlichen
  • Pädagogische Frühförderung bei Hör- oder Sehschädigung
  • Spezielle Therapien
  • Adoption
  • Pflegegutachten
  • und weitere

Gutachterliche Tätigkeiten im Auftrag des Schulamtes:

  • Im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Bei Sorge um die Gesundheit einzelner Schüler – insbesondere wegen erheblicher Fehlzeiten – oder wegen Ruhens der Schulpflicht
  • Bei Schülerfahrkostenübernahme aus gesundheitlichen Gründen
  • Bei Befreiungen vom Schulsport aus gesundheitlichen Gründen

Elternberatung in Gesundheitsfragen:

  • Zur Ernährung, Pflege, Hygiene
  • Bei Infektionskrankheiten oder parasitären Erkrankungen
  • Zu Impfungen nach dem aktuellen Impfkalender und nach den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
  • Zu Wachstum und Entwicklung sowie zur Entwicklungsförderung im häuslichen Bereich
  • Zu gezielter Unterstützung für chronisch kranke Kinder

Wie läuft eine Untersuchung für Sie und Ihr Kind ab?

Wir werden seitens der zuständigen Behörde beauftragt. Daraufhin erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin.

Bitte bringen Sie alle wichtigen Unterlagen, insbesondere das gelbe Vorsorgeheft, Impfpass, Arztbriefe und Therapieberichte zur Untersuchung mit.

Am Untersuchungstermin (bitte circa 2 Stunden einplanen) erfolgen:

  • Umfassende Anamnese mit den Eltern/Erziehungsberechtigten
  • Körperliche Untersuchung inklusive der Körpermaße
  • Seh- und Hörtest
  • Orientierende Untersuchung zum psychomotorischen Entwicklungsstand
  • Orientierende Untersuchung zum psychischen Befinden, Verhaltensbeobachtung

Wir informieren Sie unmittelbar über die erhobenen Befunde und unsere Einschätzung. Wir beraten über Impfungen und Vorsorgeangebote. Gegebenenfalls werden wir benötigte Zusatzinformationen einholen oder Sie zur Diagnostik und Abklärung weiterer Behandlungs­möglichkeiten an den behandelnden Kinder- und Jugendarzt verweisen.

Weiterführende links:
Frühe Hilfen

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Informationen nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person finden Sie im Downloadbereich.

  • Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • Arztbriefe und Therapieberichte
IFF, Frühförderung, inklusion, Integrationshelfer, Seiteneinsteiger, Adoption, Pflegegutachten, Schulausschluss, Schulfehlzeiten, Schülerfahrtkosten, Schulsportbefreiung, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/25546/show
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Tirpitzstraße 19 46145 Oberhausen
Telefon 0208 825-6189
Fax 0208 825-6201

Frau

Katja

Schrickel-Ischebeck

108

0208 825-6163
katja.schrickel-ischebeck@oberhausen.de

Frau

Kadiriye

Ince

112

0208 825-6105
kadiriye.ince@oberhausen.de

Herr

Ricardo

Mendoza Schulz

106

0208 825-6199
ricardo.mendoza-schulz@oberhausen.de

Frau

Juliane

Lenz

110

0208 825-6102
juliane.lenz@oberhausen.de

Frau

Beate

Pallagi

105

0208 825-6102
beate.pallagi@oberhausen.de

Frau

Katharina

Burdzik

102

0208 825-6174
katharina.burdzik@oberhausen.de

Frau

Petra

Dahmen

107

0208 825-6149
petra.dahmen@oberhausen.de

Frau

Anna-Maria

Hogefeld

104

0208 825-6112
anna.hogefeld@oberhausen.de

Birgül

Karakus

111

0208 825-6110
birguel.karakus@oberhausen.de

Frau

Alexandra

Reil

103

0208 825-6195
alexandra.reil@oberhausen.de

Frau

Esther

Stache

101

0208 825-6153
esther.stache@oberhausen.de

Frau

Angelika

Taeker

109

0208 825-6189
angelika.taeker@oberhausen.de