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SEPA-Mandat
Um die verschiedensten, regelmäßig wiederkehrenden Forderungen der Stadt Oberhausen (z. Bsp. Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge, Betreuungskosten etc.) von Ihrem Konto abbuchen zu lassen, können Sie der Stadt Oberhausen ein SEPA-Mandat erteilen.
Dieses wird entsprechend einer EU-Richtlinie ab dem 01. Februar 2014 zwingend für den Lastschrifteinzug vorgegeben. Ein SEPA-Mandat regelt die rechtliche Beziehung zwischen dem Zahlungsempfänger (hier: Stadt Oberhausen), dem Zahler (Kontoinhaber) und der Bank des Zahlers und löst das bislang formlose Lastschrifteinzugsformular ab.
Im Gegensatz zum bisherigen Lastschrifteinzugsverfahren ist das SEPA-Mandat an strikte Formvorschriften gebunden und berechtigt den Zahlungsempfänger, Lastschriften zu Lasten des Kontos des Zahlers einzureichen. Die Widerspruchsfrist bei autorisierten SEPA-Lastschriften beträgt dann 8 Wochen (bislang 6 Wochen) ab Belastungstag.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat kann der Finanzbuchhaltung entweder im Original, per Post, per Fax oder per E-Mail übersandt werden.
Fax-Nr. 0208/ 825-5210
E-Mail Adressen: carmen.oeztekin@oberhausen.de oder marlies.laux@oberhausen.de
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