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Antrag auf Vermarktungsgenehmigung (EG-Bescheinigung/CITES) für Anhang A Arten

Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder deren Erzeignisse unterliegen einem Vermarktungsverbot. Das heißt Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf, Vorrätig halten, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken von Exemplaren der Arten des Anhangs A sind verboten.

 

Wenn Sie ein Exemplar des Anhangs A zu kommerziellen Zwecken nutzen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmebescheinigung vom Vermarktungsverbot.

 

Eine Vermarktungsgenehmigung können Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder online (per Online-Formular) bei der Unteren Naturschutzbehörde Oberhausen beantragen.

Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (z.B. Herkunftsnachweisen, Fotodokumentationen, Zuchtbescheinigungen, Einfuhrgenehmigungen, Gutachten etc.) ein.

 

Der Antrag und die Unterlagen werden geprüft. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Ausnahmebescheinigung erteilt werden.

 

Hinweis: Für den Online Dienst ist eine BundID erforderlich (eine Registrierung mit Benutzername & Passwort ist ausreichend).

Kontakt

Ökologische Planung (UNB)
Bahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen

Ansprechpartner/innen

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

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Gebühren

Die Erteilung einer Genehmigung ist gebührenpflichtig. (Allg. Verw.-Gebührenordnung NRW, Tarifstelle

7.3.1.1).

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Einzelfallabhängig mögliche weitere Unterlagen:
    • Altersnachweise
    • Zuchtnachweis
    • Einfuhrgenehmigung
    • Fotos
    • Gutachten
    • ggf. andere