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Jagdschein

Jadgscheine nach dem Bundesjagdgesetz können bei der Unteren Jagdbehörde, beim Ordnungsamt, ausgestellt oder verlängert werden. Der Jagdschein kann als Tages- oder Jahresschein für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre erteilt werden.

Es ist zwingend erforderlich für den beantragten Zeitraum eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, die belegt, dass für diesen Zeitraum eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Ansprechpartner/innen

Gebühren

  • 1 Jahr     35,00 EUR
  • 2 Jahre 50,00 EUR
  • 3 Jahre 65,00 EUR
  • Tagesjagdschein 20,00 EUR