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Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Kauf und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenständen) Klasse 2 zum Beispiel bei Polterabenden, Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen.

Ansprechpartner/innen

Gebühren

30,00 EUR

Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Angaben über:

  • Personalien des Antragstellers/in,
  • Wo soll abgebrannt werden? (Adresse der Veranstaltung)
  • Datum, Uhrzeit (bis maximal 22.00 Uhr, in den Sommermonaten 22.30 Uhr)

Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Kauf und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern (pyrotechnische Gegenständen) Klasse 2 zum Beispiel bei Polterabenden, Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen.
Schriftlicher Antrag mit Angaben über:
  • Personalien des Antragstellers/in,
  • Wo soll abgebrannt werden? (Adresse der Veranstaltung)
  • Datum, Uhrzeit (bis maximal 22.00 Uhr, in den Sommermonaten 22.30 Uhr)
30,00 EUR Pyrotechnik, Knaller, Böller, Raketen https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26270/show
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Herr

Lattenkamp

B408

0208 825-3168
markus.lattenkamp@oberhausen.de