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Reisepass

Seit dem 01.03.2017 wird der neue Reisepass 3.0 durch die Bundesdruckerei ausgestellt.

 

Voraussetzungen

Der Antrag wird durch die Sachbearbeiter/innen der Bürgerservicestellen aufgenommen und muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Persönliche Vorsprache ist deshalb grundsätzlich erforderlich. Aufgrund der veränderten Rechtslage sind seit dem 01.11.2007 Fingerabdrücke der Antragsteller zwingend erforderlich. 

Bei Personen unter 18 Jahren ist die Berechtigung zur Antragstellung abhängig von den Familien- und Wohnverhältnissen:

  • Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern in einem Haushalt: Zustimmungserklärung beider Eltern sowie deren Personalausweise oder Reisepässe.
  • Sie leben als gemeinsam sorgeberchtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Hier kann der Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind im Haushalt lebt, der Antrag kann wie folgt gestellt werden.
  • Sie leben als sorgeberechtigte Mutter mit dem Kind in einem Haushalt. Hier können Sie als Mutter alleine den Antrag stellen.
  • Sie leben als sorgeberechtigter Vater mit dem Kind in einem Haushalt. Hier ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass das alleinige Sorgerecht bei  Ihnen liegt. Sollte das Sorgerecht mit der Mutter ausgeübt werden, muss das Einverständnis der Mutter oder eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass das Kind sich gewöhnlich bei hnen aufhält vorgelegt werden. 
  • Sie leben als allein sorgeberechtigte Mutter mit dem Kind in einem Haushalt: Hier können Sie als Mutter alleine den Antrag stellen.

An dieser Stelle können leider nicht alle vorkommenden Fälle beschrieben werden. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, dass im Einzelfall eventuell weitere Unterlagen und eine etwas andere Verfahrensweise erforderlich sein können.

Gebühren

Achtung:

Seit dem 01.01.2024 hat sich die Gebühr für Personen über 24 Jahre von  60,00 EUR auf 70,00 EUR erhöht.

Für Personen unter 24 Jahre bleibt die Gebühr bei 37,50 EUR.


Für einen 48 Seiten Pass beträgt die Gebühr 92,00 EUR.

Für Personen unter 24 Jahre bleibt die Gebühr bei 59,50 EUR.

Unterlagen

  • Ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 x 35 mm das die Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei erfüllt (nähere Informationen hierzu unter Bundedruckerei oder Reisepass 3.0
  • Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein Kind muss das Kind dabei sein.
  • Personalausweis, (falls nicht vorhanden, Reisepass oder anderen amtlichen Lichtbildausweis)
  • Familienbuch oder andere standesamtliche Urkunden sollten vorsichtshalber mitgebracht werden.

Lichtbilder für die Beantragung eines Reisepasses können in jeder Bürgerservicestelle an den dafür vorhandenen Terminals erstellt werden.

Weiterführende Informationen

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 - 6 Wochen liegt der Reisepass zur Abholung bereit. Unter Vorlage des alten Reisepasses wird der Pass ausgehändigt. Der Reisepass kann auch an eine/n Bevollmächtigte/n ausgehändigt werden, wenn diese/r das alte Dokument und eine entsprechende Vollmacht vorlegt, diese kann bereits bei der Antragstellung erteilt werden. Ein Formular für die Vollmacht steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Abholauskunft Reisepass

Lieferzeiten beim Expresspass:

Der Expresspass wird von der Bundesdruckerei in der Regel innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen geliefert. Diese Lieferzeit kann aber nicht garantiert werden, da sie abhängig ist vom Produktionsablauf bei der Bundesdruckerei.

 

Reisepass

Seit dem 01.03.2017 wird der neue Reisepass 3.0 durch die Bundesdruckerei ausgestellt.

 

  • Ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 x 35 mm das die Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei erfüllt (nähere Informationen hierzu unter Bundedruckerei oder Reisepass 3.0
  • Bei der Beantragung eines Reisepasses für ein Kind muss das Kind dabei sein.
  • Personalausweis, (falls nicht vorhanden, Reisepass oder anderen amtlichen Lichtbildausweis)
  • Familienbuch oder andere standesamtliche Urkunden sollten vorsichtshalber mitgebracht werden.

Lichtbilder für die Beantragung eines Reisepasses können in jeder Bürgerservicestelle an den dafür vorhandenen Terminals erstellt werden.

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 - 6 Wochen liegt der Reisepass zur Abholung bereit. Unter Vorlage des alten Reisepasses wird der Pass ausgehändigt. Der Reisepass kann auch an eine/n Bevollmächtigte/n ausgehändigt werden, wenn diese/r das alte Dokument und eine entsprechende Vollmacht vorlegt, diese kann bereits bei der Antragstellung erteilt werden. Ein Formular für die Vollmacht steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Abholauskunft Reisepass

Lieferzeiten beim Expresspass:

Der Expresspass wird von der Bundesdruckerei in der Regel innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen geliefert. Diese Lieferzeit kann aber nicht garantiert werden, da sie abhängig ist vom Produktionsablauf bei der Bundesdruckerei.

 

Achtung:

Seit dem 01.01.2024 hat sich die Gebühr für Personen über 24 Jahre von  60,00 EUR auf 70,00 EUR erhöht.

Für Personen unter 24 Jahre bleibt die Gebühr bei 37,50 EUR.


Für einen 48 Seiten Pass beträgt die Gebühr 92,00 EUR.

Für Personen unter 24 Jahre bleibt die Gebühr bei 59,50 EUR.

Reisepass, Pass, https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26275/show
Bürgerservice, Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen
Schwartzstraße 72 46045 Oberhausen
Bürgerservice, Bezirksverw.st. Sterkrade
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen
Bürgerservice, Bezirksverw.st. Osterfeld
Bottroper Straße 183 46117 Oberhausen
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