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Tierausstellungen
Vorgenannte Veranstaltungen sind mindestens vier Wochen vor Beginn der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind mindestens acht Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Kontakt
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, VerkehrsüberwachungBahnhofstraße 66,
46145 Oberhausen
Unterlagen
Schriftliche Anzeige mit folgenden Angaben:
- Veranstaltungsort, -tag, -uhrzeit,
- Name und Adresse des Veranstalters / Vereins