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Umweltzone

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone nach § 40 Abs. 1 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz).

Bitte bringen Sie mit:

Unterlagen nach Umfang der beantragten Tätigkeit.

Ansprechpartner/innen

Gebühren

  • 15,00 Euro Tagesgenehmigung
  • 75,00 Euro Jahresgebühr für Privatpersonen
  • 100,00 Euro Jahresgebühr für Gewerbetreibende