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Sperrpfosten
Prüfung von erforderlichen Sperrpfosten im Sinne der Verkehrssicherung und im Interesse der Allgemeinheit.
Die Aufstellung von Sperrpfosten im Bereich von Ein- bzw. Ausfahrten sind in der Regel immer als Einzelinteressen einzuordnen und kommen nur in besonders gelagerten Ausnahmenfällen (z.B. Feuerzufahrten, Betriebs-/ Gewerbezufahrten) in Betracht.