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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser

Eine wasserrechtliche Erlaubnis muss beantragt werden

  • für die Versickerung von Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen über eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Rigole oder Sickerschacht)
  • für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer

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Gebühren

200 Euro

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan mit Darstellung der Versickerungsanlage bzw. der Einleitstelle
  • Schnittzeichnung der Versickerungsanlage
  • ggf. hydrogeologisches Gutachten

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser

Eine wasserrechtliche Erlaubnis muss beantragt werden

  • für die Versickerung von Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen über eine unterirdische Versickerungsanlage (z.B. Rigole oder Sickerschacht)
  • für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan mit Darstellung der Versickerungsanlage bzw. der Einleitstelle
  • Schnittzeichnung der Versickerungsanlage
  • ggf. hydrogeologisches Gutachten
200 Euro Schachtversickerung, Rigolenversickerung, Einleitung in ein oberirdisches Gewässer, Versickerung https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26481/show
Untere Umweltschutzbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Frau

Dominika

Fischer

Sachbearbeitung

B712

0208 825-3593
dominika.fischer@oberhausen.de

Frau

Stefanie

Römer

B713

0208 825-3622
stefanie.roemer@oberhausen.de
Untere Wasserbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

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