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Erlaubnis für eine Wärmepumpe

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Energieentnahme mittels einer Wärmepumpenanlage.

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Gebühren

Mindestgebühr: 200 Euro

Unterlagen

Bitte in doppelter Ausfertigung vorlegen:

  • Antragsvordruck
  • Flurkartenauszug
  • Übersichtsplan
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagenstandortes
  • Beschreibung der Anlage
  • Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen mit Grundwasserständen.

Weitere Unterlagen können in Abhängigkeit von der Anlagenart notwendig werden.

Sie sind im Antragsvordruck aufgelistet.

Erlaubnis für eine Wärmepumpe
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Energieentnahme mittels einer Wärmepumpenanlage.

Bitte in doppelter Ausfertigung vorlegen:

  • Antragsvordruck
  • Flurkartenauszug
  • Übersichtsplan
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Anlagenstandortes
  • Beschreibung der Anlage
  • Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen mit Grundwasserständen.

Weitere Unterlagen können in Abhängigkeit von der Anlagenart notwendig werden.

Sie sind im Antragsvordruck aufgelistet.

Mindestgebühr: 200 Euro

Wärmepumpe, Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Heizung über Energieentnahme https://serviceportal.oberhausen.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/26482/show
Untere Umweltschutzbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Herr

Jürgen

Voß

Verwaltung

B713

0208 825-3602
j.voss@oberhausen.de
Untere Wasserbehörde
Bahnhofstraße 66 46145 Oberhausen

Herr

Jürgen

Voß

Verwaltung

B713

0208 825-3602
j.voss@oberhausen.de