BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser

Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser ist immer dann zu beantragen, wenn Niederschlagswasser von bebauten und/oder befestigten Flächen nicht in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, sondern auf dem eigenen Grundstück versickert werden soll.

Kontakt

Zuständige Einrichtung:

Sprung zur Icon Legende.

Ihre Nachricht

Zum Kontaktformular

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Gebühren

20,00 - 55,00 EUR

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular und
  • ein Lageplan, in dem die zu befreienden Flächen und die Flächen auf denen versickert werden soll, dargestellt sind.