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Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser ist immer dann zu beantragen, wenn Niederschlagswasser von bebauten und/oder befestigten Flächen nicht in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, sondern auf dem eigenen Grundstück versickert werden soll.
Ansprechpartner/innen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
20,00 - 55,00 EUR
Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular und
- ein Lageplan, in dem die zu befreienden Flächen und die Flächen auf denen versickert werden soll, dargestellt sind.