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Bewohnerparkausweis
Ausnahmegenehmigung für Bewohner/innen(Bewohnerparkausweis)
Jede/r Einwohner/in die/der im Bereich einer Kurzzeitparkzone mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner beantragen. Das Kraftfahrzeug ( PKW) muss auf den/die Bewohner/in als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller / von der Antragstellerin dauernd benutzt werden (Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter).
Andere Fahrzeuge wie Wohnmobile oder Krafträder werden je nach Einzelfall beschieden.
Weiter dürfen weder ein Stellplatz noch eine Garage vorhanden sein.Durch den Beschluss der Parkraumgebührenordnung des Rates der Stadt Oberhausen am 16.12.2019 wird das Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Stadtbezirk Alt-Oberhausen am 01. Februar 2020 in Kraft treten.
Für das Bewohnerparken bedeutet das, dass die neuen Straßenzüge ab dem 01.02.2020 in die Bewohnerparkquartiere integriert werden.
Eine Auflistung der neuen Straßen finden Sie in den Downloads der Parkquartiere Alt-OB 4 und Alt-OB 5.
Kontakt
Zuständige Einrichtung:
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Gebühren
- für 1 Jahr: 30,70 EUR
- für 2 Jahre: 61,40 EUR
- für eine Umschreibung: 5,00 EUR
Unterlagen
Jede/r Einwohner/in erhält nur eine Ausnahmegenehmigung.
Bei Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein, Nutzungsbestätigung und Führerschein bei Fremdfahrzeug
Bei Änderungen des Parkausweises wegen eines Fahrzeugwechsels sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis
- neuer Fahrzeugschein
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- Kopie der Abmeldebestätigung beim Hauptzollamt oder Verkaufsbestätigung des alten PKWs
Verlust des Parkausweises
Sollte der Parkausweis verloren gegangen sein, kann eine Zweitschrift gebührenfrei ausgestellt werden.
Weiterführende Informationen
Es besteht die Möglichkeit eine Online-Beantragung unter https://serviceportal.oberhausen.de/ vorzunehmen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre hochzuladenden Dokumente die Speicherkapazität von 1 MB pro Dokument nicht übersteigt.
Bei der Antragstellung sind von Ihnen alle persönlichen Daten - bspw. Sie haben mehrere Vornamen - sowie die letzten 6 Ziffern Ihrer Zulassungsbescheinigung, einzugeben.
Ausnahmegenehmigung für Bewohner/innen(Bewohnerparkausweis)
Jede/r Einwohner/in die/der im Bereich einer Kurzzeitparkzone mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner beantragen. Das Kraftfahrzeug ( PKW) muss auf den/die Bewohner/in als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller / von der Antragstellerin dauernd benutzt werden (Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter).
Andere Fahrzeuge wie Wohnmobile oder Krafträder werden je nach Einzelfall beschieden.
Weiter dürfen weder ein Stellplatz noch eine Garage vorhanden sein.Durch den Beschluss der Parkraumgebührenordnung des Rates der Stadt Oberhausen am 16.12.2019 wird das Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Stadtbezirk Alt-Oberhausen am 01. Februar 2020 in Kraft treten.
Für das Bewohnerparken bedeutet das, dass die neuen Straßenzüge ab dem 01.02.2020 in die Bewohnerparkquartiere integriert werden.
Eine Auflistung der neuen Straßen finden Sie in den Downloads der Parkquartiere Alt-OB 4 und Alt-OB 5.
Jede/r Einwohner/in erhält nur eine Ausnahmegenehmigung.
Bei Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein, Nutzungsbestätigung und Führerschein bei Fremdfahrzeug
Bei Änderungen des Parkausweises wegen eines Fahrzeugwechsels sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis
- neuer Fahrzeugschein
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- Kopie der Abmeldebestätigung beim Hauptzollamt oder Verkaufsbestätigung des alten PKWs
Verlust des Parkausweises
Sollte der Parkausweis verloren gegangen sein, kann eine Zweitschrift gebührenfrei ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit eine Online-Beantragung unter https://serviceportal.oberhausen.de/ vorzunehmen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre hochzuladenden Dokumente die Speicherkapazität von 1 MB pro Dokument nicht übersteigt.
Bei der Antragstellung sind von Ihnen alle persönlichen Daten - bspw. Sie haben mehrere Vornamen - sowie die letzten 6 Ziffern Ihrer Zulassungsbescheinigung, einzugeben.
- für 1 Jahr: 30,70 EUR
- für 2 Jahre: 61,40 EUR
- für eine Umschreibung: 5,00 EUR